(Stand 01.02.2009)
COOLMUSIC GMBH, Blaffertsberg 51, D-42369 Wuppertal
(Im folgenden "COOLMUSIC" genannt)
§1 Vorbemerkung
(1) Gegenstand des Vertrags sind die Herstellung von Ton-, Bild- und Datenträgern und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
(3) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§2 Lieferzeiten und Produktionsbeginn
(1) Es werden keine Lieferfristen und Liefertermine vereinbart.
(2) Eine Produktion beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen unter Einhaltung der Spezifikationen von COOLMUSIC bei COOLMUSIC eingegangen sind. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören: 100% Vorauskasse, Premaster, druckfähige PDF-Dateien, GEMA-Bestätigung sowie das ausgefüllte und unterschriebene COOLMUSIC Auftragsformular.
§3 Bestellung und Annahme des Auftrags
(1) Mit der Vorausbezahlung des Rechnungsbetrags oder mit einem schriftlichen Auftrag tritt die Bestellung des Auftraggebers über die in der Rechnung bzw. Auftrag enthaltenden Posten in Kraft. COOLMUSIC behält sich vor, diese Bestellung zu überprüfen und ggf. den Auftrag abzulehnen. Evtl. anfallende Zusatzkosten können bei Produktionsbeginn gezahlt werden.
(2) Wenn nach dem Eingang der Vorausbezahlung kein Widerspruch von COOLMUSIC eingelegt wird, gilt dies als Auftragsannahme zu den AGB von COOLMUSIC.
(3) Der Besteller kann von der Bestellung nicht zurücktreten. Nur in Ausnahmefällen akzeptiert COOLMUSIC eine Stornierung des Bestellers nach den Bedingungen von COOLMUSIC. Alle angefallenen Kosten sowie eine Stornogebühr werden nach dem Bemessen von COOLMUSIC mit der Rechnung verrechnet.
§4 Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Für den Lieferumfang ist die schriftliche Rechnung maßgebend. Eine produktionsbedingte Abweichung der Liefermenge pro beauftragtem Titel von plus/ minus 10% wird vom Besteller akzeptiert.
(2) Bei Auftragserteilung sind vom Besteller zu den Masterbändern folgende detaillierte Angaben zu machen: Originaltitel, Komponist, Textautor, Arrangeur, Bearbeiter, Herausgeber, Verlag, Spieldauer.
(3) Der Besteller liefert an COOLMUSIC das zur Durchführung des Auftrags erforderliche Produktionsmaterial, wie Master Tapes, Labelfilme, Lithomaterialien etc. entsprechend den Spezifikationen von COOLMUSIC. Von Master Tapes erhält COOLMUSIC ausschließlich Duplikate.
(4) Der Besteller haftet für technisch einwandfreie Master und Lithomaterialien. COOLMUSIC ist nicht verpflichtet, die Ausführungsunterlagen zu überprüfen, oder die produzierten Bild-, Ton-, und Datenträger abzuhören. Liefert der Kunde Produktionsmaterial, welches nicht den Spezifikationen von COOLMUSIC entspricht, so ist COOLMUSIC berechtigt, das Produktionsmaterial zu Lasten und auf Kosten des Bestellers zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.
(5) Teil- und Vorlieferungen sind zulässig.
(6) Jegliches für die Produktion vom Besteller bereitgestelltes Produktionsmaterial wird von COOLMUSIC bis zu maximal 12 Monate nach dem entsprechenden Auftrag des Titels auf Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten zurückgeschickt. Nach diesem Zeitpunkt wird das Material vernichtet. Die vom Besteller bezahlten Kosten für Glasmaster (Stamper) und/oder Kopiermaster (Tape Master) umfassen lediglich die von COOLMUSIC in diesem Zusammenhang gebrachten ServiceLeistungen. Glasmaster und/oder Kopiermaster selbst sind nicht Eigentum des Bestellers.
(7) Wünscht der Besteller, dass die Lieferung oder Teile hiervon an Dritte geliefert und/oder fakturiert werden, so ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartner. Der Besteller verpflichtet sich, keine Geschäfte unter Umgehung von COOLMUSIC mit deren Vor- und Subunternehmer abzuschließen.
§5 Versand
(1) Sofern nichts besonderes vereinbart ist, bestimmt COOLMUSIC den Transportweg und die Transportmittel. Dabei wird nicht für den billigsten Versand gehaftet.
(2) Wünscht der Besteller Lieferung an Dritte, so werden diese Mehrkosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung gestellt.
§6 Gefahrübergang
(1) Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.
(2) Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft von COOLMUSIC auf den Besteller über. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung oder technischer Mängel (Fabrikations -oder Materialfehler) beruht. Der Nichterhalt einer Sendung ist spätestens 14 Tage nach Begleichung der Rechnung anzuzeigen.
§7 Preise
(1) Maßgeblich sind die in der Rechnung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, insbesondere auch der Mehraufwand, der durch die Nichteinhaltung der Spezifikationen entsteht.
§8 Zahlungen
(1) Für die Herstellung von Tonträgern wird der Gesamtbetrag als Vorkasse erhoben. Die Produktion erfolgt erst nach Eingang der Vorkasse sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen nach den Spezifikationen von COOLMUSIC.
(2) Alle Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (evtl. Mahnspesen, Prozesskosten, etc. ), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zwar auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Entgegenstehende Weisungen des Bestellers sind unwirksam.
(3) Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung jeweils banküblichen Diskont- und Einzugsspesen entgegengenommen. Diskontspesen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet und sind sofort fällig.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist COOLMUSIC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt durch diese Regelung unberührt.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für alle Rechten und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist Wuppertal Erfüllungsort.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§10 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des jeweiligen Bestellers aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von COOLMUSIC. Der Besteller ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange berechtigt, als er sich nicht in Verzug findet. In diesem Fall ist COOLMUSIC zur Verwertung der Ware berechtigt. Wenn Besteller Ware weiterverkauft so hat er den Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern gegenüber aufrecht zu erhalten. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an COOLMUSIC abgetreten. Die Abtretung von Forderungen gegen COOLMUSIC durch den Besteller ist ausgeschlossen. Der Besteller verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretung offenzulegen. Falls im Vorbehaltseigentum von COOLMUSIC stehende Ware oder dem zur Sicherheit abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist COOLMUSIC durch Übersendung des Pfändungs- oder Beschlagnahmungsprotokolls unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention von COOLMUSIC trägt der Besteller.
§11 Gewährleistung, Haftung
(1) Die Lieferungen sind nach Empfang auf Ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Der Besteller hat offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter Beifügung des Packzettels zu rügen.
(2) Farbabweichungen auf den Bild-, Ton- und Datenträgern oder bei Druckmaterialien im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung der Abnahme und stellen keinen Fehler dar, der zur Minderung, Wandlung oder zu Schadenersatz berechtigt.
(3) Die Gewährleistung des Bestellers im Falle mangelhafter Lieferung ist nach Wahl von COOLMUSIC auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller der Aufforderung von COOLMUSIC zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt.
(5) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
(6) Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§12 Zurückbehaltung und Aufrechnung
(1) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären und auch nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§13 Gewerbliche Schutzrechte
(1) Der Besteller garantiert, dass er alle Herstellungsrechte für die herzustellenden Bild-, Ton- und Datenträger einschließlich der dazugehörenden Labels, Texthefte und Inlaycards besitzt. Der Besteller versichert und steht dafür ein, dass eine solche Herstellung keine Verletzung der Urheber- oder sonstiger Schutzrechte darstellt. Der Besteller hat COOLMUSIC von jeglichen Kosten schadlos zu halten und von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die im weitesten Sinne aufgrund von Urheber- oder sonstigen Rechten in Zusammenhang mit der Herstellung der in Auftrag gegebene Bild-, Ton-, und Datenträger geltend gemacht werden. Der Besteller verpflichtet sich ferner, die jeweils fälligen Gebühren nach der Wahl von COOLMUSIC vor Produktionsbeginn unmittelbar an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu bezahlen.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass beim Export der gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. COOLMUSIC lehnt hierfür jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch COOLMUSIC.
(2) Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die Gültigkeit dieser AGB wird dadurch nicht berührt.
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